Übersicht:
1. Allgemeines/Vertragspartner/Vertragssprache
2. Regelungen und Informationen zum Vertragsschluss
3. Preise und Zahlungsbedingungen
4. Verpackungs- und Versandkosten
5. Gefahrübergang
6. Lieferung und Lieferzeiten
7. Jugendschutz
8. Zahlungsweise
9. Gewährleistung
10. Haftung
11. Eigentumsvorbehalt
12. Verfahren zum Umgang mit Beschwerden, Streitschlichtungsverfahren
13. Schlussbestimmungen
1. Allgemeines/Vertragspartner/Vertragssprache
(1) Vertragspartner und Verwender dieser AGB ist die Werkstätten Haus Hall GmbH (Handelsregister: Amtsgericht Coesfeld, HRB 4309, USt.-Id.-Nr: DE 813864585, Geschäftsführer: Dr. Thomas Bröcheler, Tungerloh-Capellen 4, 48712 Gescher (nachfolgend „Haus Hall“ genannt). Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
(2) Sie erreichen den Kundenservice von Haus Hall wie folgt:
Tel: 02542-703-7112
Fax: 02542-703-7901
E-Mail: info@biopur-genuss.de
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Warenbestellungen aus dem Sortiment von „Haus Hall“. Sie gelten – soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des Absatzes 5 Satz 2 ist – auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(4) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Haus Hall ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Haus Hall auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(5) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen Tätigkeit zugeordnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Regelungen und Informationen zum Vertragsschluss
a) Allgemeines
Alle Darstellungen auf den Internetseiten von Haus Hall stellen einen unverbindlichen Online-Katalog und kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne der §§ 145 ff. BGB dar.
b) Technische Schritte, die zum Vertragsschluss führen und Zustandekommen des Kaufvertrages
Das Einlegen von Artikeln in den Warenkorb ist keine Abgabe eines Kaufangebots. Erst durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ gibt der Kunde eine rechtsverbindliche Bestellung (=Kaufangebot) der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung durch den Kunden bestätigt Haus Hall dem Kunden den Eingang der Bestellung per E-Mail und informiert diesen über Einzelheiten der Bestellung. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar.
Die Annahme des Angebots des Kunden durch Haus Hall erfolgt erst durch gesonderte Auftragsbestätigung die Zusendung der Bestätigung über den Versand der Ware oder den Versand der bestellten Ware. Der Vertrag kommt erst in diesem Zeitpunkt zustande.
Mit der Annahme des Angebots durch Haus Hall ist der Kaufvertrag geschlossen.
c) Vertragsschluss bei Bestellung per Telefon, Mail, Fax oder Brief
Der Vertragsschluss bei Bestellung per Telefon, Mail, Fax oder Brief erfolgt wie folgt:
Der Kunde erklärt über die vorbenannten Kommunikationswege seine verbindliche Absicht, bestimmte Artikel des Angebots im Online-Shop kaufen zu wollen. Darin liegt das Angebot des Kunden zum Abschluss des Vertrages, die Annahme dieses Angebotes erfolgt durch gesonderte Auftragsbestätigung, die Zusendung der Bestätigung über den Versand der Ware oder den Versand der bestellten Ware. Der Vertrag kommt erst in diesem Zeitpunkt zustande.
d) Speicherung und Zugang zum Vertragstext
Haus Hall speichert den Vertragstext. Haus Hall sendet dem Kunden die Bestelldaten und die Vertragsbedingungen per E-Mail zu.
e) Erkennen und Berichtigung von Eingabefehlern
Zur Erkennung und Verhinderung von Eingabefehlern während des Bestellvorgangs wird vor der abschließenden Bestellung eine Übersichtsseite angezeigt, über die Einzelheiten der Bestellung kontrolliert und bei der in den Eingabefeldern selbst oder unter Verwendung des “Zurück”-Buttons des Internetbrowsers die eingegebenen Daten berichtigt werden können.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preisangaben sind Endverbraucherpreise. Sie verstehen sich in Euro und beinhalten die jeweilige anwendbare gesetzliche Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten, die extra ausgewiesen sind. Es gilt der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung.
Haus Hall akzeptiert alle in Ziff. 8 und auf der Internetseite angegeben Zahlungsbedingungen. Haus Hall stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm in Textform spätestens mit Warenlieferung übersandt wird.
Gegenüber Unternehmern ist Haus Hall berechtigt, Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
4. Verpackungs- und Versandkosten
Verpackungs- und Versandkosten werden, soweit solche erhoben werden, dem Kunden rechtzeitig vor Auslösen des Bestellvorganges bekannt gegeben.
5. Gefahrübergang
Regelung gegenüber Verbrauchern
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über, unabhängig von der gewählten Versandart.
Regelungen gegenüber Unternehmern
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem Haus Hall versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.
(2) Die Versandart und die Verpackung bestimmt Haus Hall nach pflichtgemäßen Ermessen.
6. Lieferung und Lieferzeiten
Regelungen gegenüber Verbrauchern
(1) Die Lieferung der Ware an den Kunden erfolgt durch Drittanbieter (Lieferdienste).
(2) Die Lieferzeiten sind entweder der Produktbeschreibung oder den gesondert abrufbaren Angaben zum Versand im Shop zu entnehmen. Die Lieferung erfolgt in der zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Lieferzeit, diese bemisst sich ab dem Zeitpunkt des Geldeingangs bei Haus Hall. Bei einer Bestellung von mehreren Waren mit unterschiedlicher Lieferzeit erfolgt die Lieferung voraussichtlich in der Lieferzeit des Produktes mit der längsten angegebenen Lieferzeit.
(3) Teillieferungen durch Haus Hall sind zulässig, außer der Kunde hat hieran erkennbar kein Interesse oder ihm sind diese erkennbar nicht zumutbar.
(4) Lieferungen erfolgen nur auf dem Gebiet des Festlandes der Bundesrepublik Deutschland (keine Lieferung auf deutsche Inseln und keine Lieferung ins Ausland).
Regelungen gegenüber Unternehmern
(1) Lieferungen erfolgen ab 48653 Coesfeld.
(2) Von Haus Hall in Aussicht gestellte Termine für Lieferungen gelten nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
(3) Haus Hall haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die Haus Hall nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Haus Hall die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Haus Hall zudem zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Haus Hall vom Vertrag zurücktreten.
(4) Lieferungen erfolgen nur auf dem Gebiet des Festlandes der Bundesrepublik Deutschland (keine Lieferung auf deutsche Inseln und keine Lieferung ins Ausland).
7. Jugendschutz
(1) Dem Jugendschutzgesetz entsprechend richtet sich das Angebot alkoholischer Getränke durch Haus Hall ausschließlich an Personen ab 18 Jahren. Mit der Bestellung und dem Akzeptieren dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen versichert der Kunde, dass sowohl er, als auch der Empfänger der Bestellung das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.
(2) Im Rahmen der Auslieferung kann eine zusätzliche Altersverifikation durch den Versanddienstleister erfolgen. Eine Ablieferung der bestellten Waren an Personen unter 18 Jahren findet nicht statt. Sollte die Lieferung infolge der Altersverifikation nicht an den Kunden übergeben werden können, hat dieser die Mehrkosten für die Rücksendung der Bestellung zu tragen.
8. Zahlungsweise
Es stehen Ihnen die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
– Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennt Haus Hall dem Kunden seine Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefert die Ware nach Zahlungseingang.
– Kauf auf Rechnung
Bei einer Zahlung auf Rechnung wird diese innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Kunde hat bei der Überweisung dafür Sorge zu tragen, dass im Verwendungszweck die Rechnungsnummer angegeben wird, damit Haus Hall die entsprechende Zahlung zuordnen kann.
– Paypal
Der Kunde bezahlt den Rechnungsbetrag über den Online-Anbieter Paypal. Er muss grundsätzlich dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit seinen Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an Haus Hall bestätigen (Ausnahme ggf. Gastzugang).
9. Gewährleistung
Gewährleistungsregelungen gegenüber Verbrauchern
Es gibt ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht, dessen gesetzliche Bestimmungen gelten.
Gewährleistungsregelungen gegenüber Unternehmern
(1) Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn Haus Hall nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Schriftform zugegangen ist.
10. Haftung
(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Haus Hall beruhen, haftet Haus Hall unbeschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen haftet Haus Hall nicht, es sei denn, dass eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut. Bei der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen haftet Haus Hall nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
(2) Eine weitere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11. Eigentumsvorbehalt
Regelungen zum Eigentumsvorbehalt gegenüber Verbrauchern
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Haus Hall.
Regelungen zum Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmern
(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von Haus Hall gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).
(2) Die von Haus Hall an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von Haus Hall. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
(3) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für Haus Hall.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
(5) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von Haus Hall als Hersteller erfolgt und Haus Hall unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei Haus Hall eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an Haus Hall. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt Haus Hall, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
(6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von Haus Hall an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an Haus Hall ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Haus Hall ermächtigt den Kunden widerruflich, die an Haus Hall abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung von Haus Hall einzuziehen. Haus Hall darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von Haus Hall hinweisen und Haus Hall hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, Haus Hall die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber Haus Hall.
(8) Haus Hall wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt.
(9) Tritt Haus Hall bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist Haus Hall berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
12. Verfahren zum Umgang mit Beschwerden, Streitschlichtungsverfahren
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Dienstleistungsverträgen erwachsen. Die OS-Plattform wird unter dem folgenden Link erreicht: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Haus Hall nicht bereit und nicht verpflichtet.
13. Schlussbestimmungen
(1) Für sämtliche Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit der Anbahnung, Ausführung oder Abwicklung des Vertragsverhältnisses entstehen, gilt ausschließlich deutsches Recht, sofern nicht zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, Vorrang haben. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von Haus Hall für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber im Klageweg in Anspruch zu nehmenden Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder gegenüber im Klageweg in Anspruch zu nehmenden Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.